Recht kurios: Teilnehmer eines Waldcrosshindernislaufs müssen mit Bodenunebenheiten rechnen
Wer bei einem sportlichen Wettkampf jegliche Bodenunebenheit sicher ausschließen möchte, darf sich nicht für einen als besonders waghalsig und anspruchsvoll geltenden Waldcrosshindernislauf anmelden, sondern muss sich auf Hallenwettkämpfe beschränken, wo solche Unebenheiten nicht zu befürchten sind.
Mit diesem Hinweis hat das Landgericht Köln in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil vom 04.04.2017 die Klage eines verletzten Teilnehmers eines solchen Hindernislaufs unter anderem auf Schmerzensgeld abgewiesen.
Landgericht Köln, Urteil vom 04.04.2017, Az. 3 O 129/16
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