Bundesarbeitsgericht zur fristlosen Kündigung wegen illoyalem Verhalten einer Geschäftsführerin
Betreibt jemand auf intrigante Weise zielgerichtet die Abwahl eines Vereinsvorsitzenden, kann dies die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Durch ein illoyales Verhalten wird die für eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis zerstört und der Betriebsfriede erheblich gestört. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.06.2017, Az.: 6 AZR 720/15
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe