Facebook muss Eltern keinen Zugriff auf Nutzerkonto der verstorbenen Tochter gewähren
Das Kammergericht hat in zweiter Instanz zu Gunsten von Facebook entschieden und die Klage einer Mutter, die den Zugang zu dem Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes zusammen mit dem Kindesvater aus Erbrecht durchsetzen wollte, abgewiesen. Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses stehe dem Anspruch der Erben entgegen, Einsicht in die Kommunikation der Tochter mit Dritten zu erhalten.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 31.05.2017, Az.: 21 U 9/16
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