Oberlandesgericht Oldenburg spricht Ehewohnung nach Drohungen des Ehemannes Ehefrau zu

Wenn ein Ehepartner den anderen nach der Trennung bedroht und zudem gewaltsam in die bis dato gemeinsame Ehewohnung einbricht, muss er damit rechnen, dass die Wohnung zur Verhinderung einer “unbilligen Härte” nicht ihm, sondern dem Ex-Partner zugesprochen wird. Dies zeigt ein vom Oberlandesgericht Oldenburg entschiedener Fall.
 
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 31.01.2017, Az.: 4 UFH 1/17 und Beschluss vom 29.03.2017, Az.: 4 UF 12/17
 
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