Kein messbarer Schaden: Entnahme von Pfandflaschen aus Altglascontainer ist kein Diebstahl
Das Amtsgericht München hat einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Erlass von zwei Strafbefehlen gegen zwei Altflaschensammler wegen Diebstahls abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichts sei die Entnahme von Pfandflaschen aus einem Altglascontainer kein Diebstahl.
Amtsgericht München, Beschluss vom 28.03.2017, Az.: 843 Cs 238 Js 238969/16
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