Kein Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung aufgrund einer durch den Reiseveranstalter veranlassten Flugstornierung
Einem Fluggast steht nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO) kein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu, wenn er aufgrund einer durch den Reiseveranstalter veranlassten Flugstornierung nicht befördert wird. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich für die Nichtbeförderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rüsselsheim hervor.
Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 20.01.2017, Az.: 3 C 923/16 (37)
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