Krankenkasse muss akut an Brustkrebs erkrankter Patientin noch nicht zugelassene Behandlung zahlen

Das Grundrecht auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes kann es gebieten, dass einer Patientin die Behandlung mit einer neuartigen Chemotherapie zugesprochen wird, auch wenn noch nicht feststeht, dass das Medikament für diese Behandlung zugelassen werden kann und sicher wirksam ist. Das hat das Sozialgericht Dresden beschlossen.
 
Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 29.03.2017, Az.: S 18 KR 268/17 ER, rechtskräftig
 
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