Schutzimpfung des Kindes befürwortender Elternteil erhält Alleinentscheidungsrecht

Streiten sich gemeinsam sorgeberechtigte nichteheliche Eltern, die getrennt leben, über die Notwendigkeit von Schutzimpfungen für das Kind, liegt eine nicht alltägliche Angelegenheit vor. Für diese kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs die Entscheidungsbefugnis auf den Elternteil übertragen werden, der die Durchführung der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfohlenen altersentsprechenden Schutzimpfungen befürwortet.
 
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.05.2017, Az.: XII ZB 157/16
 
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