Hartz-IV-Empfänger muss wegen Falschangaben 75.000 Euro zurückzahlen
Weil das von ihm selbstgenutzte Eigenheim mehr Wohnfläche aufwies als von ihm angegeben, muss ein Hartz-IV-Empfänger dem Jobcenter rund 75.000 Euro zurückzahlen. Der Immobilieneigentümer habe infolge der Falschangabe über Jahre hinweg zu Unrecht Hartz-IV-Leistungen erhalten, so das Sozialgericht Koblenz.
Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 27.04.2017, Az.: S 14 AS 656/15
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