Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude neben gleichzeitigem Minderungsanspruch wegen erheblicher Flugverspätung
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Reisende neben einem Minderungsanspruch wegen erheblicher Flugverspätung aufgrund dieses Mangels keinen weiteren Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude haben. Dies stelle eine unzulässige mehrfache Minderung wegen desselben Mangels dar, so das Gericht.Amtsgericht München, Urteil vom 07.03.2017, Az.: 182 C 1266/17
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