Hürden für Stiefkindadoption hoch
Eine sogenannte Stiefkindadoption, mit der die rechtlichen Bande zu einem Elternteil durchtrennt werden, ist nur ausnahmsweise zulässig.
So muss die Adoption erhebliche Vorteile für das Kind mit sich bringen. Das Argument der sorgeberechtigten leiblichen Mutter des Kindes, ihr neuer Mann müsse Entscheidungs- und Informationsrechte, zum Beispiel bei Krankenhausaufenthalten oder Arztbesuchen des Kindes, haben, ist nicht ausreichend. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 26.03.2017, Az.: 4 UF 33/17, rechtskräftig
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