Keine Grundrechts­verletzung: Lehrer darf Handy eines Schülers über das Wochenende einziehen

Zieht ein Lehrer das Mobiltelefon eines Schülers wegen einer Unterrichtsstörung ein und wird das Gerät lediglich über das Wochenende einbehalten, kann die Maßnahme nach Rückgabe nicht ohne Weiteres auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Eine “plötzliche Unerreichbarkeit” des Schülers stellt im Übrigen keine unzumutbare Beeinträchtigung der Grundrechte dar.
 
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 04.04.2017, Az.: VG 3 K 797.15
 
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