Speicherung dynamischer IP-Adressen durch Website-Betreiber kann bei Gefahr von Cyberattacken zulässig sein

Dynamische IP-Adressen, die beim Besuch von Websites gespeichert werden, sind personenbezogene Daten. Ihre Speicherung über das Nutzungsende hinaus kann aber bei Gefahr von Cyberattacken zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Websites zulässig sein. Dies hat der Bundesgerichtshof in Anwendung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs entschieden.
Voraussetzung sei jedoch eine Interessenabwägung, in die die Grundrechte der Nutzer einzustellen seien. Da eine solche Abwägung hier mangels Feststellungen zum Ausmaß der Angriffsgefahr nicht möglich gewesen sei, hat der BGH die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.05.2017, Az.:VI ZR 135/13
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