Verkäufer eines Pkw muss erste Chance zur Mängelbeseitigung nutzen

Das Amtsgericht Ansbach hat einen Autohändler zur Zahlung für eine Reparatur durch eine Werkstatt verpflichtet, nachdem die von dem Händler angebotene Nachbesserung erfolglos geblieben war. Das Gericht hat dabei die Auffassung vertreten, dass eine zweite Chance für Nacherfüllung reichen müsse. Das Landgericht bestätigte das Urteil, so dass es jetzt rechtskräftig ist.
 
Amtsgericht Ansbach, Urteil vom 05.01.2017, Az.: 3 C 1155/15
 
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