Versicherter hat auch bei irrtümlicher Nichterstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Vertragsarzt Anspruch auf Krankengeld

Eine Krankenkasse darf Versicherten, die in den Jahren 2012/2013 zur Feststellung ihrer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) zeitgerecht persönlich einen Vertragsarzt aufsuchten, Kranken­geld­zahlungen dann nicht verweigern, wenn der Arzt die Ausstellung einer AU-Bescheinigung irrtümlich aus nichtmedizinischen Gründen unterlässt.
 
Bundessozialgericht, Urteile vom 11.05.2017, Az.: B 3 KR 22/15 R und B 3 KR 12/16 R
 
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