Fluggast steht bei nicht rechtzeitiger Information über Flugannullierung Ausgleichszahlung zu
Kann ein Luftfahrtunternehmen nicht beweisen, dass ein Fluggast über die Annullierung seines Flugs mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet worden ist, steht dem Fluggast die Zahlung einer Ausgleichsleistung zu. Dies gilt nicht nur bei einem unmittelbar zwischen dem Fluggast und dem Luftfahrtunternehmen, sondern auch bei einem über einen Online-Reisevermittler geschlossenen Beförderungsvertrag.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.05.2017, Az.:C-302/16
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