Autofahrer darf Handy zum Anschließen an das Ladegerät aufnehmen
Nimmt ein Autofahrer während der Fahrt sein Handy auf, um es zum Laden anzuschließen, verstößt er nicht gegen das Benutzungsverbot gemäß § 23 Abs. 1a StVO. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.
Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 06.02.2017, Az.: 2 OWi 4286 Js 12961/16
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