Grobe Beleidigung des Chefs rechtfertigt fristlose Kündigung

Bezeichnet ein Arbeitnehmer seinen Chef als “soziales Arschloch”, kann trotz langjährigen Arbeitsverhältnisses in einem familiengeführten Kleinbetrieb auch ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit inzwischen rechtskräftigem Urteil entschieden.
 
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.01.2017, Az.:3 Sa 244/16
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe