Als “freie Mitarbeiterin” im Krankenhaus tätige Krankenschwester ist abhängig beschäftigt

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass eine im Krankenhaus als “freie Mitarbeiterin” tätige Krankenschwester abhängig beschäftigt ist. Nach Ansicht des Gerichts begründet die Einbindung in die betriebliche Organisation des Krankenhauses die abhängige sozial­versicherungs­pflichtige Tätigkeit.
 
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 01.02.2017, Az.: S 10 R 3237/15
 
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