Kaskoversicherung des Vaters muss für Unfall mit Sohn und Freunden geliehenem Wagen zahlen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine Kaskoversicherung zur Zahlung eines Schadens verurteilt. Die Versicherung hatte nicht zahlen wollen, weil sie davon ausgegangen war, dass nicht der Versicherungsnehmer, sondern sein Sohn, der noch keine Fahrerlaubnis besitzt, gefahren ist, und dass der Vater dies hätte vorhersehen müssen. Das Oberlandesgericht sah dies anders und hat die Versicherung verpflichtet, den Schaden von 9.000 Euro zu begleichen.
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 22.03.2017, Az.: 5 U 174/16
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