Betrieb und Verkauf einer Photovoltaikanlage führen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Betrieb und der Verkauf einer Photovoltaikanlage zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen. Demnach überschreiten Produktion und Verkauf von Strom durch GbR die Tätigkeit im Rahmen privater Vermögensverwaltung.
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.2017, Az.:
4 K 3005/14
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