Bundesgerichtshof zu Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

Der Bundesgerichtshof hat sich in einem sogenannten Abitur-Lehre-Studium-Fall mit der Frage befasst, in welchem Umfang die Eltern eine Berufsausbildung ihrer Kinder finanzieren müssen. Im entschiedenen Fall erachtete er die Inanspruchnahme eines Vaters auf Ausbildungsunterhalt für ein Medizinstudium seiner zu Studienbeginn fast 26-jährigen Tochter für unzumutbar, weil dieser mit der Aufnahme eines Studiums nicht mehr rechnen musste und bereits schützenswerte finanzielle Dispositionen getroffen hatte.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.05.2017, Az.: XII ZB 415/16
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