Keine Pflichtwidrigkeit aufgrund Besteigens einer Bierbank zum Tanzen

Es kann nicht als pflichtwidrig angesehen werden, auf eine Bierbank zu steigen, um zu tanzen. Ein solches Verhalten birgt zwar die Gefahr zu stürzen und dadurch andere Personen zu verletzen. Dennoch ist das Besteigen einer Bierbank zum Tanzen im Festzelt üblich und somit zulässig.
 
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2017, Az.: 13 U 165/16
 
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