Eigentumsübergang bei Wiederauffinden des gestohlenen Kfz in der Oldtimerversicherung

Im Rahmen einer speziellen Oldtimer-Versicherung benachteiligt die Klausel, wonach das Fahrzeug im Fall eines Diebstahls Eigentum des Versicherers wird, wenn es nicht binnen eines Monats wieder zur Stelle gebracht wird, den Versicherungsnehmer unangemessen. Eine solche Regelung ist deshalb unwirksam.
 
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 01.09.2016, Az.:12 U 90/16
 
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