Grundgebühr für alle Studierenden der FernUniversität Hagen rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die von der FernUniversität Hagen von allen Studierenden erhobene Grundgebühr nicht vom Gesetz gedeckt und damit rechtswidrig ist. Nach Ansicht des Gerichts lässt das Hochschulabgabengesetzes NRW die Erhebung der Grundgebühr nicht zu.
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.03.2017, Az.: 15 A 1330/15, 15 A 1675/15 und 15 A 2465/15
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