Grundgebühr für alle Studierenden der FernUniversität Hagen rechtswidrig

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die von der FernUniversität Hagen von allen Studierenden erhobene Grundgebühr nicht vom Gesetz gedeckt und damit rechtswidrig ist. Nach Ansicht des Gerichts lässt das Hochschul­abgaben­gesetzes NRW die Erhebung der Grundgebühr nicht zu.
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.03.2017, Az.: 15 A 1330/15, 15 A 1675/15 und 15 A 2465/15
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