Kündigung wegen wiederholt unpünktlicher Mietzahlungen gerechtfertigt
Zahlen Mieter wiederholt die Miete um wenige Tage verspätet, so kann dies eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen und einen Räumungsanspruch begründen. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt.
Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 17.03.2017, Az.: 7 S 6617/16
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