Ohne Sachverständigengutachten keine Änderung der Geschlechtszugehörigkeit

Ohne sachverständige Begutachtung kann ein Gericht keine Namensänderung und keine Veränderung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz aussprechen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund bestätigt. Das gesetzliche Begutachtungserfordernis sei weder verfassungswidrig noch verstoße es gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
 
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.02.2017, Az.: 15 W 2/17
 
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