Vermieterin von Radarmessgeräten darf Vertrag mit Gemeinde nicht wegen Abnahme von Verkehrsverstößen kündigen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einer hessischen Gemeinde Schadenersatz gegen die Vermieterin von Geschwindigkeitsmessgeräten zugesprochen, nachdem diese einen Vertrag über die Verkehrsüberwachung wegen rückläufiger Verkehrsverstöße gekündigt hatte. Ein entsprechendes vertraglich vereinbartes Sonderkündigungsrecht der Geräte-Vermieterin erachtete das OLG wegen unangemessener Benachteiligung der Gemeinde für unwirksam, weil die Vermieterin dadurch ihr eigenes wirtschaftliches Risiko einschließlich ihres Kalkulationsrisikos in unzulässigem Maße auf die Gemeinde verlagert habe.
 
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.04.2017, Az.: 2 U 122/16
 
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