Lehramtsbewerber bekommt wegen Schwarzfahrens mit gefälschtem Fahrschein Stelle nicht

Einem Bewerber für ein Lehramt, der aufgrund einer S-Bahnfahrt mit einem gefälschten Fahrschein verurteilt worden ist, fehlt die für eine Einstellung als Lehrer erforderliche charakterliche Eignung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.03.2017, Az.: 2 Sa 122/17
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