Wohnungskündigung wegen Zahlungsverzugs nach vom Vermieter ausgelöster Einstellung der Mietzahlung durch Jobcenter verfassungsgemäß

Die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Mieters kann auch dann zulässig sein, wenn der Vermieter die Einstellung der Mietzahlungen, die bisher der Sozialleistungsträger erbracht hatte, selbst ausgelöst hat. Dies gilt nach einem Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 28.03.2017 jedenfalls dann, wenn der Mieter gegen die Streichung der Sozialleistungen nicht vorgegangen ist. Die Richter verwarfen deshalb die Verfassungsbeschwerde einer Mieterin in einem Räumungsrechtsstreit.
 
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 28.03.2017, Az.: Lv 1/17
 
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