Private Krankenversicherung kann zu Übernahme der Kosten einer Augen-Lasik-Operation verpflichtet sein

Eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen von -3 beziehungsweise -2,75 Dioptrien ist eine Krankheit im Sinne von § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der private Krankenversicherer müsse deshalb bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auch die Kosten einer Lasik-Operation zur Beseitigung dieser Fehlsichtigkeit tragen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.03.2017, Az.: IV ZR 533/15
 
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