Autofahrer müssen nicht für Bergung und Entsorgung von Unfallwild zahlen

Autofahrer müssen nach einem Wildunfall nicht für die Bergung und Entsorgung des getöteten Tieres zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.
 
Da sich meistens ein Jäger um das überfahrene Tier kümmere, sei der Fahrer für die Beseitigung nicht zuständig, urteilte das Gericht.
 
Verwaltungsgericht Hannover, Urteile vom 29.03.2017, Az.: 7 A 5245/16 u.a.
 
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