Keine Fahrerlaubnisentziehung nach drei Geschwindigkeitsübertretungen
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass die Stadt Ludwigshafen am Rhein einem Bewohner zu Unrecht die Fahrerlaubnis entzogen hat, nachdem dieser nach drei Geschwindigkeitsübertretungen das von der Stadt geforderte medizinisch-psychologische Gutachten (MPG) nicht vorgelegt hat.
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 21.03.2017, Az.: 3 L 293/17.NW
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