Bundesarbeitsgericht: Nachträgliches Wettbewerbsverbot bei fehlender Karenzentschädigung trotz salvatorischer Klausel nichtig
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nichtig, wenn die Vereinbarung entgegen § 110 GewO in Verbindung mit § 74 Abs. 2 HGB keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung beinhaltet.
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Wie das Bundesarbeitsgericht erneut bekräftigt hat, können weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer aus einer solchen Vereinbarung Rechte herleiten. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene salvatorische Klausel kann nach der Entscheidung nicht – auch nicht einseitig zugunsten des Arbeitnehmers – zur Wirksamkeit des Wettbewerbsverbots führen.
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2017, Az.: 10 AZR 448/15
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