Bundesarbeitsgericht: Nachträgliches Wettbewerbsverbot bei fehlender Karenzentschädigung trotz salvatorischer Klausel nichtig

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nichtig, wenn die Vereinbarung entgegen § 110 GewO in Verbindung mit § 74 Abs. 2 HGB keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung beinhaltet.
 
Wie das Bundesarbeitsgericht erneut bekräftigt hat, können weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer aus einer solchen Vereinbarung Rechte herleiten. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene salvatorische Klausel kann nach der Entscheidung nicht – auch nicht einseitig zugunsten des Arbeitnehmers – zur Wirksamkeit des Wettbewerbsverbots führen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2017, Az.: 10 AZR 448/15
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe