Steuerliche Zusammenveranlagung trotz langjähriger räumlicher Trennung möglich

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass auch langjährig getrennt lebende Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden können. Nach Ansicht des Gerichts seien Formen des räumlich getrennten Zusammenlebens (“living apart together”) in heutiger Zeit üblich.
 
Finanzgericht Münster, Urteil vom 22.02.2017, Az.: 7 K 2441/15 E
 
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