Cannabiskonsum: THC-Wert von 1,0 ng/ml Serum schließt Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs aus
Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist bei einem THC-Wert von 1,0 ng/ml Serum nicht mehr geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach bei diesem Grenzwert von einem fehlenden, aber erforderlichen Trennen zwischen dem Konsum des Betäubungsmittels und dem Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen ist.
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 15.03.2017, Az.: 16 A 432/16, 16 A 550/16 und 16 A 551/16
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe