Verwahrloste Wohnung kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass zu viel Müll und Gerümpel in der Wohnung eine außerordentliche Kündigung des Vermieters rechtfertigen kann. Die Überfrachtung einer Wohnung mit übermäßig viel Müll und Gegenständen sowie unzureichendes Beheizen der Räume stellt Verletzung der mietvertraglichen Pflichten dar.
Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 23.02.2017, Az.: 7 S 7084/16
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