Bei Gendefekt besteht Anspruch auf Kindergeld auch nach Erreichen der Altersgrenze
Eltern erhalten für erwachsene Kinder zeitlich unbegrenzt Kindergeld, wenn das Kind behindert ist und es deshalb seinen Unterhalt nicht selbst bestreiten kann. Dies gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln auch dann, wenn der Gendefekt erst nach Erreichen der Kindergeld-Altersgrenze diagnostiziert wird und das Kind davor seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten konnte. Für Frage des Vorliegens einer Behinderung sei nach Ansicht des Gerichts lediglich der objektive Befund der Erbkrankheit und nicht der Zeitpunkt der Kenntnis entscheidend.
Finanzgericht Köln, Urteil vom 12.01.2017, Az.: 6 K 889/15
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