Oberlandesgericht Oldenburg zum Umgangsrecht des biologischen Vaters bei “Seitensprung-Kind”
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Mutter eines einjährigen Kindes dann eine Abstammungsuntersuchung dulden muss, wenn der mögliche biologische Vater ein ernsthaftes Interesse an dem Kind zeigt und der Umgang dem Kindeswohl dient.
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 14.02.2017, Az.: 13 WF 14/17
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe