Oberlandesgericht Oldenburg zum Umgangsrecht des biologischen Vaters bei “Seitensprung-Kind”

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Mutter eines einjährigen Kindes dann eine Abstammungs­untersuchung dulden muss, wenn der mögliche biologische Vater ein ernsthaftes Interesse an dem Kind zeigt und der Umgang dem Kindeswohl dient.
 
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 14.02.2017, Az.: 13 WF 14/17
 
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