Keine Besteuerung für private PKW-Nutzung während Zeiten der Fahruntüchtigkeit
Finanzgericht verneint Vorliegen eines Vorteils in Form fiktiven Arbeitslohns während Fahrverbotszeiten aufgrund eines Hirnschlags. Darf ein Arbeitnehmer sein Fahrzeug auch privat nutzen, entfällt für ihn dann die Pflicht zur Besteuerung des Firmenwagens, wenn es dem Arbeitnehmer wegen eines gesundheitlichen Defizits untersagt ist, das Fahrzeug generell zu nutzen.
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2017, Az.: 10 K 1932/16 E
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