EuGH stoppt teure 0180er-Telefonnummern / Service-Rufnummern dürfen nicht teurer sein als Anruf auf gewöhnlicher Festnetznummer

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Kosten eines Anrufs unter einer Kunden­dienst­telefon­nummer nicht höher sein dürfen als die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 02.03.2017, Az.: C-568/15
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe