Bundessozialgericht zum Arbeitslosengeldanspruch bei befristeter Rente
Auch bei einer Lücke von mehr als einem Monat zwischen früherem Arbeitslosengeldbezug und befristeter Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird nach dem Ende des Rentenbezugs Arbeitslosengeld als neuer Anspruch begründet. Insoweit ist die Rente wegen Erwerbsminderung bei Erfüllung der Anwartschaftszeit zu berücksichtigen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Bundessozialgericht, Urteil vom 23.02.2017, Az.: B 11 AL 3/16 R
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