Oberlandesgericht München verwehrt Witwe Sperma ihres toten Mannes
Am Traum vom gemeinsamen Kind hielt sie auch nach dem Tod ihres Mannes fest: Eine 35 Jahre alte Witwe hat vor dem Oberlandesgericht München auf Herausgabe des Spermas ihres gestorbenen Ehemannes geklagt – und den Rechtsstreit verloren. Die Frau darf sich nicht mit dem Sperma befruchten lassen, entschied das Gericht. Es bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Traunstein und wies die Berufung zurück. Die Revision wurde allerdings zugelassen. Der Klägerin bleibt nun noch der Gang zum Bundesgerichtshof.
Oberlandesgericht München, Entscheidung vom 22.02.2017, Az.: 3 U 4080/16
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe