Unverwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung durch Poliscan Speed
Es ist zurzeit nicht davon auszugehen, dass bei dem Messgerät Poliscan Speed ein standardisiertes Messverfahren zur Anwendung kommt. Es besteht zudem keine Möglichkeit, die Messwertbildung nachzuvollziehen und nachvollziehbar in einem Urteil darzustellen. Die Geschwindigkeitsmessungen durch das Messgerät sind daher nach Ansicht des Amtsgerichts Hoyerswerda unverwertbar.
Amtsgericht Hoyerswerda, Beschluss vom 15.12.2016, Az.: 8 OWi 630 Js 5977/16
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