2.500 Euro Schmerzensgeld wegen mangelhafter Permanent-Make-Up-Behandlung

Das Amtsgericht München hat einer Frau wegen einer mangelhaften Permanent-Make-Up-Behandlung 2.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die Korrektur eines Permanent-Lidstrichs hatte aufgrund des Einsatzes falscher Farben zu einer weißen Verfärbung sowie zu asymmetrischen Lidstrichen geführt.

Amtsgericht München, rechtkräftiges Urteil vom 26.10.2016, Az.: 132 C 16894/13

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