Smartphonebesitzer steht bei Nutzungsausfall wegen Defekt keine Ausfall­entschädigung zu

Das Landgericht Hagen hat entschieden, dass dem Inhaber eines Smartphones im Falle des Nutzungsausfalles auf Grund eines Defekts des Geräts kein Anspruch auf eine Nutzungs­ausfall­entschädigung zusteht. Nutzungsausfall des mobilen Internets auf dem Smartphone führt demnach nicht zu signifikanter Einschränkung in eigen­wirtschaftlicher Lebensführung.
 
Landgericht Hagen, Urteil vom 09.02.2017, Az.: 7 S 70/16
 
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