Smartphonebesitzer steht bei Nutzungsausfall wegen Defekt keine Ausfallentschädigung zu
Das Landgericht Hagen hat entschieden, dass dem Inhaber eines Smartphones im Falle des Nutzungsausfalles auf Grund eines Defekts des Geräts kein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung zusteht. Nutzungsausfall des mobilen Internets auf dem Smartphone führt demnach nicht zu signifikanter Einschränkung in eigenwirtschaftlicher Lebensführung.
Landgericht Hagen, Urteil vom 09.02.2017, Az.: 7 S 70/16
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