Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden
Die seit dem 01.08.2016 gesetzlich vorgeschriebene Routerfreiheit gilt nicht nur für Neu-, sondern auch für Bestandskunden der Netzbetreiber. Dies hat das Landgericht Essen auf einen Antrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren entschieden.
Landgericht Essen, Urteil vom 23.09.2016, Az.: 45 O 56/16
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