Unfallmanipulation mit Mietwagen: “Geschädigter” muss Reparaturkosten für beschädigten Mietwagen erstatten
Verabredet der Eigentümer die Beschädigung seines Fahrzeugs durch ein manipuliertes, mit einem Mietwagen ausgeführtes Unfallgeschehen, erhält er keinen Ersatz für den an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden. Vielmehr schuldet er dann noch die Reparaturkosten für den beschädigten Mietwagen. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm unter teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Essen.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.11.2016, Az.: 9 U 1/16
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