Beamter haftet auch ohne eingebauten Tankadapter für Falschbetankung seines Dienstfahrzeugs
Betankt ein Beamter ein Dienstfahrzeug falsch, so ist der Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen diesen Beamten wegen grober Fahrlässigkeit nicht im Hinblick darauf zu reduzieren, dass der Dienstherr Maßnahmen (beispielsweise den Einbau eines Tankadapters) unterlassen hat, die den Schaden verhindert hätten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.02.2017, Az.: 2 C 22.16
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