Unwirksame Eigenbedarfskündigung bei fehlenden Angaben zum Grund der Notwendigkeit der Wohnnutzung
Eine Eigenbedarfskündigung muss konkrete Angaben dazu enthalten, warum der Vermieter die Wohnung zu seinen Zwecken benötigt. Allein die pauschale Angabe, er lebe zurzeit bei Freunden, genüge dazu nicht. Vielmehr sind Einzelheiten zur genauen Wohnsituation erforderlich.
Landgericht Berlin, Urteil vom 15.11.2016, Az.: 67 S 247/16
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